Kosten & Gebühren
Obwohl jedem klar ist, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts Geld kostet, kommt es dennoch hinsichtlich der Höhe von Gebühren immer wieder zu Missverständnissen zwischen Mandant und Rechtsanwalt. An dieser Stelle möchte ich einen Überblick über Aufwendungen geben, die durch die Übertragung eines Mandats anfallen können. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die folgende Darstellung nicht abschließend ist, denn jedes Mandat ist ein Einzelfall und löst daher ggf. individuelle Kostenpositionen und Gebührenansprüche aus.
Grundsätzliche Informationen:
- Für Beratungstätigkeiten nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist eine Gebührenvereinbarung erforderlich, z. B. bei mediativer Tätigkeit, schriftlichen Ausarbeitungen, Vertragsgestaltungen etc.
- Die Abrechnung für meine Tätigkeit erfolgt nach RVG oder gem. Vergütungsvereinbarung nach Stundensatz
- Der Stundensatz ist abhängig vom individuellen Bearbeitungsaufwand, der wirtschaftlichen Bedeutung und dem Haftungsrisiko eines Mandats
- Auslagen gem. Teil 7 des VV RVG fallen in jedem Falle gesondert an.
Mögliche Besonderheiten:
- Gesonderte Gebühr für Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt
- Gesonderte Gebühr bei Erteilung von Untervollmachten
- Gebührenanpassungen in speziellen Fällen
- Zeugengebühren und Sachverständigenkosten